Alters- und Ehrenabteilung

Entsprechend den Vorschriften des brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gehen aktive Kameradinnen/Kameraden mit Vollendung des 67. Lebensjahres automatisch von der Einsatzabteilung in die Alters-und Ehrenabteilung ihrer Ortsfeuerwehr über. Dies gilt natürlich auch für Aktive, die aus gesundheitlichen Gründen (Erkrankung oder Unfall) vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden müssen. Viele Kameraden sind über diesen vorgeschriebenen Ruhestand nicht so richtig glücklich. Sie bringen sich weiterhin entsprechend ihres Gesundheitszustandes mit ihrem im Laufe der Jahre erworbenen Fachwissen und der Einsatzpraxis in ihrem Heimatwehren zur Unterstützung ihrer Ortswehrführungen ein. Diese Kameraden sind in den Ortswehren nach wie vor ein wichtiger Bestandteil und Garant der Kameradschaft und Zusammenarbeit. Sie stellen bei Veranstaltungen eine zuverlässige Personalreserve für die Ortswehrführer dar, weil sie sich dort entsprechend ihrer Möglichkeiten vorbildlich und uneigennützig einbringen.